
Bund, Länder, Städte und Gemeinden arbeiten im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) als koordinierendem Organ in den Bereichen Raumordnung und Regionalentwicklung zusammen. Dies folgt dem gemeinsamen Verständnis, dass Fragen der räumlichen Entwicklung von wesentlicher Bedeutung für die Lebensqualität in diesem Land sind, es dafür aber die Zusammenarbeit und Abstimmung aller Gebietskörperschaften braucht. Den strategischen Rahmen für diese Abstimmung bilden das Österreichische Raumentwicklungskonzept (ÖREK) sowie im Bereich der regionalen Entwicklung die Partnerschaftsvereinbarung (PV) Österreichs mit der Europäischen Kommission. Der vorliegende 17. Raumordnungsbericht der Österreichischen Raumordnungskonferenz gibt einen Überblick über die räumlichen Entwicklungen und die raumrelevanten Tätigkeiten der ÖROK-Mitglieder im Zeitraum 2021 bis 2023.